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Zusammenfassung der deckungen der Versicherungspolice Reiserücktrittsversicherung

In den im Folgenden aufgelisteten Fällen entsteht das Recht auf die Rückerstattung von Reisekosten, falls diese Ereignisse nach der Reservierung aufgetreten sind und den Versicherten direkt betreffen:

Garantie 1: Ernstige ziekte, ernstig ongeval of overlijden, onverwachte oproep voor chirurgische ingreep, complicaties bij zwangerschap of miskraam, of oproep voor orgaantransplantatie van de verzekerde, echtgeno(o)t(e), bloedverwanten in neerdalende lijn in eerste en tweede generatie of metgezel ingeschreven in de reservering, of medische quarantaine die de verzekerde betreft.

  • Der Versicherte, dessen Ehegatte, Vorfahren und Nachfahren des ersten und zweiten Grades, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwäger, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter, Schwiegereltern und feste Lebenspartner.
  • Der Begleiter des Versicherten, der in der gleichen Buchung enthalten ist.

Zu den Zwecken der Versicherungsdeckung wird wie folgt interpretiert:

Die schwere Krankheit des Versicherten ist eine Gesundheitsstörung, die von einem Arzt festgestellt wird, und die den Erkrankten zur Bettruhe zwingt und dazu, jegliche berufliche oder private Tätigkeit zu unterbrechen.

Als schwerer Unfall des Versicherten wird eine Körperverletzung betrachtet, die durch eine plötzliche und gewaltsame Ursache entstand, die nicht im Willen des Versicherten war und deren Folgen die normale Fortbewegung von seinem üblichen Wohnsitz verhindern.

Falls eine Krankheit oder ein Unfall einige der erwähnten Personen betrifft, die nicht der Versicherungsnehmer sind, wird als schwerer Unfall die Situation aufgefasst, bei der die Einweisung in ein Krankenhaus notwendig ist oder eine unmittelbare Todesgefahr besteht.

Ausgenommen aus der Versicherung sind Krankheits- und Unfallfolgen, die bereits vor dem Datum des Eintritts der Versicherungsdeckung aufgetreten sind, ebenso wie bereits vorher bestehende Erkrankungen.

Ausgenommen aus der Versicherung ist die Stornierung der Reservierung aufgrund von Infektionskrankheiten oder Epidemien jeglicher Art, einschließlich einer direkten Infektion mit COVID-19, sowie Stornierungen aufgrund von Beschränkungen oder Aussetzungen, die von den Zivil-oder Militärbehörden aufgrund der oben genannten Krankheiten, Epidemien, einschließlich COVID-19, angeordnet werden.

Das Ableben des Versicherungsnehmer, durch das entsprechend der Bedingungen dieser Versicherung ein Recht auf Schadensersatz entsteht, muss in einem Zeitraum von höchstens 10 Tagen vor dem Reiseantritt und stets nach dem Datum des Eintritts der Versicherungsdeckung stattgefunden haben.

Deckung 2: Schwere Schäden wie Diebstahl, Brand und ähnliche Ereignisse, die den Wohnsitz des Versicherten betreffen.

  • Deckung 2: Schwere Schäden wie Diebstahl, Brand und ähnliche Ereignisse, die den Wohnsitz des Versicherten betreffen.
  • Das Geschäftssitz, an dem der Versicherte einen freien Beruf ausübt oder direkter Betreiber (Geschäftsleiter) ist und an dem auf jeden Fall die Anwesenheit des

Versicherten notwendig ist.

Deckung 3: Entlassung des Versicherten unter der Bedingung, dass vor Beginn der Versicherungsdeckung noch keine wörtliche oder schriftliche Mitteilung erfolgt war.

Deckung 4: Vorladung oder Einladung des Versicherten als Geschworener oder Zeuge in einem Gerichtsprozess oder als Wahlhelfer u>

Deckung 5: Handlungen der Piraterie in der Luft, auf dem Lande und auf See, die den Reiseantritt oder die Fortsetzung der Reise für den Versicherten unmöglich machen. Alle Arten von Terroranschlägen werden ausgeschlossen.

Deckung 6: Diebstahl von Dokumenten oder Gepäck, der es unmöglich macht, dass der Versicherte die Reise antritt oder fortsetzt.

Deckung 7: Aufgrund von Schäden an dem Fahrzeug im Eigentum des Versicherten oder dessen Ehegatten oder Fahrzeugschäden, die ihn auf nachweisbare Weise am Reiseantritt hindern.

Diese Deckung ist auf Reparaturkosten von mehr als 600 € und/oder eine Dauer der Reparatur von über 8 Stunden beschränkt, die durch ein Gutachten nachgewiesen werden muss.

Deckung 8: Einladung des Versicherten, um zur Vorlage und Unterschrift von offiziellen Urkunden zu erscheinen, falls er über diesen Unterschriftstermin erst nach der Reisebuchung schriftlich unterrichtet wurde.

Selbstbeteiligung
Für jeden Versicherungsfall wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% des Versicherungsfall mit einem Minimum von 70 Euro erhoben.

Die vorliegende Versicherungspolice hat eine Karenzzeit von 30 Tagen. Es ist keine Deckung für Personen im Alter von über 70 Jahren eingeschlossen.

Diese Broschüre dient nur zur Information und darf auf keinen Fall als eine Definition der unter Vertrag genommenen Versicherungsdeckungen und deren Höchstbeträge und Einschränkungen verstanden werden.

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